Für Cosplay-Veranstaltungen in Deutschland sind bestimmte Waffenimitationen und Kostümaccessoires erlaubt, unter der Voraussetzung, dass sie keine Gefahr darstellen und den Sicherheitsbedingungen entsprechen:
- Spielzeug oder Waffen, die offensichtlich für Spiele gedacht sind, erkennbar durch ihre farbige Bemalung und eine Größe, die mindestens das Doppelte des Originals beträgt.
- Imitationen von Waffen aus Materialien wie Schaumstoff, Gummi, Pappe und Weichplastik, einschließlich Nerfguns.
- Imitationen von Hieb- und Stoßwaffen, die ungeschliffen oder abgestumpft sind.
- Pfeile oder Speere mit Spitzen aus weichem Material, die zudem biegsam sein müssen.
- LARP-Waffen, bestehend aus Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit einem Stabilisationskern.
- Waffen und Stäbe, die aus einer Kombination von Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterialien und Schaumstoff bestehen, solange der Anteil von Holz oder Metall nicht überwiegt.
- Nicht funktionsfähige Bögen ohne echte Sehnen und Köcher ausschließlich mit Pfeilattrappen.
- Würgewaffen wie Nunchakus nur mit nicht-metallischen Ketten und einer Sollbruchstelle.
- Stäbe, die offensichtlich zur Stabilisierung des Kostüms beitragen.
- Reitgerten und Peitschen, sofern sie die in den verbotenen Waffen aufgeführten Maße nicht überschreiten, sowie Regenschirme und Musikgeräte.
- Bei Sportgeräten entscheidet ein Waffencheck über die Zulässigkeit.
- Schilde aus Materialien wie Schaumstoff, Gummi, Pappe, Plastik oder Holz, ohne Dornen, scharfe Ecken oder Kanten.
- Wurfwaffen aus leichten, biegsamen Materialien ohne festen Kern.
Zugelassene Kostümteile und Accessoires umfassen:
Stachelarm- und Halsbänder mit Stachellängen bis maximal 5 cm.
Ketten aus Holz oder Kunststoff, die eindeutig zum Kostüm gehören, sowie fest an der Kleidung angebrachte Metallketten, die nicht abnehmbar sind.
Gehstöcke und Kleidungsnieten, sofern diese stumpf sind und nicht länger als 3 cm.