Kostüm- und Waffenregeln

Die folgenden Kostüm- und Waffen-Regeln sind aus Sicherheitsgründen unbedingt zu beachten. Sofern diese Regeln nicht eingehalten werden, können die entsprechenden Gegenstände nicht auf das Gelände der Messe mitgenommen werden und entsprechend nicht bei dem Kostüm Contest der RPV verwendet werden. Vor Betreten der Messe wird daher ein Waffen-Check durchgeführt, welcher genehmigte Waffen (Props o.ä.) kennzeichnet.

Anscheinswaffen
Anscheinswaffen, also rein visuell als echt empfundene Waffen, sind verboten in der Öffentlichkeit zu tragen. Sie müssen daher verschlossen zum Gelände transportiert werden und dürfen nur auf dem Gelände in Verbindung mit den dazugehörigen Kostümen getragen werden.

VERBOTEN

In Deutschland ist das Mitführen der folgenden Gegenstände auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit untersagt, wobei gegen diese Regel verstoßende Personen von Con-Veranstaltungsgeländen ausgeschlossen werden können:

  • Echte Feuerwaffen sowie Munition, einschließlich SoftAir-Waffen, auch wenn sie unbrauchbar gemacht wurden, sowie Gaspistolen, auch ungeladen.
  • Nachbildungen von Schusswaffen aus Materialien wie Metall und Holz.
  • Jegliche Art von Pyrotechnik.
  • Wurfgeschosse wie Messer, Sterne und Pfeile, zudem Schlagringe, Totschläger und Stahlruten.
  • Erstickungswaffen, darunter Garotten und Nunchakus, sowie Stichwaffen wie Messer, Äxte, Morgensterne und Schwerter.
  • Ersatzklingen aus Kunststoff, Resin oder Holz für Stichwaffen.
  • Stäbe aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder deren Kombinationen, einschließlich Kendo-Schwertern, Boken und Bambus-Schwertern.
  • Pfeile jeder Art mit Spitzen sowie Reitgerten länger als 1 m und Peitschen länger als 1,5 m, einschließlich Stabpeitschen mit einem Stab länger als 1 m und einer Gesamtlänge der Peitsche von mehr als 1,5 m.
  • Persönliche Schutzmittel wie CS-Gas und Pfeffersprays.
  • Waffen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, beispielsweise Stockdegen und Gürtelschnallenmesser, sowie lose Metallketten und sogenannte Tanto-Messer.
  • Werkzeuge und Schneidinstrumente, darunter Messer, Scheren und Taschenmesser.

Wer sich weigert, diese nicht zugelassenen Gegenstände abzugeben, erhält keinen Zugang zum Veranstaltungsgelände, und eine Rückerstattung des Eintrittspreises wird in solchen Fällen nicht gewährt.

ERLAUBT

Für Cosplay-Veranstaltungen in Deutschland sind bestimmte Waffenimitationen und Kostümaccessoires erlaubt, unter der Voraussetzung, dass sie keine Gefahr darstellen und den Sicherheitsbedingungen entsprechen:

  • Spielzeug oder Waffen, die offensichtlich für Spiele gedacht sind, erkennbar durch ihre farbige Bemalung und eine Größe, die mindestens das Doppelte des Originals beträgt.
  • Imitationen von Waffen aus Materialien wie Schaumstoff, Gummi, Pappe und Weichplastik, einschließlich Nerfguns.
  • Imitationen von Hieb- und Stoßwaffen, die ungeschliffen oder abgestumpft sind.
  • Pfeile oder Speere mit Spitzen aus weichem Material, die zudem biegsam sein müssen.
  • LARP-Waffen, bestehend aus Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit einem Stabilisationskern.
  • Waffen und Stäbe, die aus einer Kombination von Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterialien und Schaumstoff bestehen, solange der Anteil von Holz oder Metall nicht überwiegt.
  • Nicht funktionsfähige Bögen ohne echte Sehnen und Köcher ausschließlich mit Pfeilattrappen.
  • Würgewaffen wie Nunchakus nur mit nicht-metallischen Ketten und einer Sollbruchstelle.
  • Stäbe, die offensichtlich zur Stabilisierung des Kostüms beitragen.
  • Reitgerten und Peitschen, sofern sie die in den verbotenen Waffen aufgeführten Maße nicht überschreiten, sowie Regenschirme und Musikgeräte.
  • Bei Sportgeräten entscheidet ein Waffencheck über die Zulässigkeit.
  • Schilde aus Materialien wie Schaumstoff, Gummi, Pappe, Plastik oder Holz, ohne Dornen, scharfe Ecken oder Kanten.
  • Wurfwaffen aus leichten, biegsamen Materialien ohne festen Kern.

Zugelassene Kostümteile und Accessoires umfassen:

Stachelarm- und Halsbänder mit Stachellängen bis maximal 5 cm.
Ketten aus Holz oder Kunststoff, die eindeutig zum Kostüm gehören, sowie fest an der Kleidung angebrachte Metallketten, die nicht abnehmbar sind.
Gehstöcke und Kleidungsnieten, sofern diese stumpf sind und nicht länger als 3 cm.

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